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                                             Honorarübersicht

Zur besseren Übersicht habe ich hier einige der Leistungen, die ich in meiner Privatpraxis anbiete aufgelistet. Psychotherapeutische Leistungen werden nach GOÄ/GOP (Stand Juli 2024) abgerechnet. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen darüber Auskunft geben, welche Leistungen übernommen werden.
 

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* der Steigerungssatz kann in Einzelfällen bis auf den 3,5-fachen Satz erhöht werden, wenn eine Begründung dafür vorliegt.

Bei den Leistungen handelt es sich um einen Auszug aus dem gesamten Leistungskatalog. Weitere Ziffern nach GOÄ/GOP können anfallen (z.B. Kurzberichte, weitere Schreib-und Kopiergebühren, symptomspezifische Untersuchungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit mitbehandelnden ärtzlichen Kollegen, u.ä.)

Falls Sie eine vereinbarte Therapiesitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie Ihren Termin rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen. Hierdurch können frei werdende Termin anderweitig vergeben werden.

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