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Ablauf und Kosten

Erstgespräch und Probatorik

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Nachdem Sie mich, per E-Mail kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.

Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeuten und Patient ist das A und O jeder gemeinsamen Arbeit. Deshalb ist es mir wichtig, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit mir von Ihrem Anliegen sowie Veränderungswünschen zu berichten, jedoch auch frei zu entscheiden, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit mit mir vorstellen können.

Wenn der Anlass für eine Psychotherapie gegeben ist, folgen bis zu vier weiteren probatorischen Sitzungen. Hierbei erhalte ich über die anamnestischen und diagnostischen Daten ein detailliertes Bild Ihrer Symptome, Belastungen, Anliegen und Veränderungsziele. Im nächsten Schritt definieren wir gemeinsam Therapieziele und konkretisieren Ihren individuellen Behandlungsplan.

Zudem werde ich Sie parallel bitten, einen Arzt aufzusuchen, der die somatische Abklärung vornimmt, um ggf. eine Kontraindikation für Psychotherapie auszuschließen bzw. festzustellen, ob eventuell eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.

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Behandlung

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Der Umfang der Behandlung kann abhängig von Ihrem Anliegen variieren. 

Sie kann im Rahmen einer Kurzzeittherapie entweder bis zu 24 Sitzungen oder im Rahmen einer Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen betragen. Beide Varianten können gegebenenfalls verlängert oder frühzeitig beendet werden.

Zu Beginn der Behandlungsphase erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam einen Therapieplan, in dem Ziele festgelegt und Behandlungsschwerpunkte gesetzt werden.

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Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Ergänzt werden können die Sitzungen durch eigene Übungen und Aufgaben, welche Sie zwischen den Therapieterminen ausführen können. Die Übungen stellen sicher, dass die Therapieinhalte in den Alltag übertragen werden und auch nach Ende der Therapie weiterhin nutzbar sind.

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Kosten

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Die Kosten für das Erstgespräch und die weitere Probatorik sowie für die psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP). Alle Gebühren finden Sie in meiner Übersicht.  

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Private Krankenversicherung und Beihilfe 
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe problemlos übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) ist allerdings von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.

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Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung. Sollten Sie sich dennoch für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, müssen Sie die Kosten selbst tragen.  In Einzelfällen kann es sein, dass Ihre Kasse im Rahmen der Kostenerstattung Ihnen diese Kosten erstattet. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

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Versicherte der MKK (ehem. BKK VBU) und der Bahn BKK können eine sofortige Psychotherapie in meiner Praxis beginnen. 

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Selbstzahler
Beratungsangebote werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch bei einer Psychotherapie besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Es entsteht dann keine Pause, in der der Therapieantrag von der Kasse geprüft werden muss und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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